Wie die PFANDBOX funktioniert
Mit einem Video ist alles oft einfacher zu verstehen – sieh dir unser Video an und erfahre mehr über die PFANDBOX und ihre Vorteile.

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Wofür muss ich Pfand zahlen?

Pro Verpackung wird beim Verkauf ein Betrag von 25 Cent eingehoben.

Auf der Verpackung ist das Pfandlogo abgebildet. Der EAN-Code ist eindeutig zugeordnet und kann zusätzlich über eine App überprüft werden.

Das gemeinsame Ziel von Handel, Industrie und dem Klimaschutzministerium ist es, durch die Vorbereitungsarbeit der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH ein höchst effizientes, serviceorientiertes und transparentes System zu schaffen. Dieses System soll eine reibungslose Abwicklung des Einwegpfandes für die Konsument:innen gewährleisten.

Dafür müssen die Logistik und die Prozesse für die Zusammenarbeit mit Produzent:innen, Importeur:innen und Rücknehmer:innen entwickelt sowie Rücknahmeautomaten beschafft werden.

PET und Aluminium sind wertvolle Rohstoffe, die effizient wiederverwertet werden können. Derzeit werden in Österreich jedoch nur etwa 70 % aller PET-Flaschen nach dem Gebrauch gesammelt und in den Recyclingkreislauf zurückgeführt. Bis 2027 soll das Sammelziel von 90 % erreicht werden.

Das Pfandsystem ermöglicht ein qualitativ hochwertiges Recycling von Verpackungen, sodass die gewonnenen Rezyklate für die Herstellung neuer PET-Flaschen und Aluminiumdosen verwendet werden können.

Gleichzeitig trägt das System dazu bei, Littering – das achtlose Wegwerfen von Abfällen in der Umwelt – bei Einweggetränkeverpackungen zu reduzieren.

Die Europäische Union verpflichtet zwar nicht zur Einführung eines Pfandsystems, fordert jedoch die Erfüllung bestimmter Sammelquoten für Einwegplastik-Verpackungen. Mit der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes im Dezember 2021, die Teil des Kreislaufwirtschaftspakets ist, wurde basierend auf der „EU-Richtlinie 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ die Grundlage für ein Pfandsystem geschaffen. Diese Richtlinie sieht vor, dass bis 2029 eine verpflichtende Sammelquote von 90 % für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff erreicht wird.

Der Gesetzgeber legt in der Verordnung genau fest, welche Verpackungen dem Pfand unterliegen. Dazu gehören Einweg-Kunststoffflaschen und Getränkedosen.

Für Verpackungen mit destilliertem Wasser wird kein Pfand eingehoben, sofern dieses nicht als Trinkwasser vorgesehen ist.

Die Verordnung bezieht sich auf Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall, die in Österreich in Verkehr gebracht werden.
Der Gesetzgeber legt den Pfandsatz in der Verordnung fest, welcher 25 Cent beträgt.

Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen können im Handel über die dafür vorgesehenen Automaten zurückgegeben werden.

Die Pfandhöhe variiert: Einweggetränkeverpackungen sind einheitlich mit 25 Cent bepfandet, während das Pfand für Mehrwegflaschen je nach Verpackung unterschiedlich ist.

Neben den Automaten im Handel können Einweggetränkeverpackungen auch direkt an den Verkaufsstellen der Produkte zurückgegeben werden, einschließlich bei (Online-)Lieferdiensten. Ausgenommen hiervon sind Getränke-Verkaufsautomaten sowie Lieferungen, die über Post-, Paketdienste oder Speditionen erfolgen.

Einwegpfand-Produkte sind mit einem einheitlichen Pfandlogo gekennzeichnet.

In Österreich wird, ähnlich wie in vielen skandinavischen Ländern, ein zentrales System mit einer zentralen Stelle aufgebaut. Im Gegensatz dazu setzt beispielsweise Deutschland auf ein dezentrales System mit mehreren Abwicklungsstellen. Für die Konsument:innen gibt es jedoch kaum Unterschiede zwischen den beiden Systemen.

Einen Überblick über die verschiedenen Pfandsysteme in Europa finden Sie auf der Website der DRS Association.

Die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH übernimmt als zentrale Stelle alle organisatorischen und strukturellen Aufgaben des Einweg-Pfandsystems.

Die zentrale Stelle gehört dem Trägerverein Einwegpfand, dessen Mitglieder die führenden Getränkehersteller, Handelspartner und Verbände umfassen. Weitere Details sind auf der Website des Vereins verfügbar.

Das österreichische Pfandsymbol und der EAN-Code müssen auf allen Gebinden bei der Rückgabe problemlos erkennbar und sowohl von Rücknahmeautomaten als auch von Mitarbeiter:innen bei der manuellen Rücknahme lesbar sein. Daher ist es wichtig, dass die Gebinde unzerdrückt sind und das Etikett vollständig erhalten bleibt. Nur so kann das Gebinde eindeutig dem österreichischen Pfandsystem zugeordnet und der Pfandbetrag erstattet werden.
Wo kann ich die Einwegpfandverpackungen zurückgeben?

Einwegpfand-Verpackungen können an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden, an denen sie ursprünglich ausgegeben wurden. Ausgenommen von der Rücknahme sind Getränkeautomaten sowie Post- und Paketzusteller. Die Rücknahme kann entweder manuell oder über Rücknahmeautomaten erfolgen.

Bei der manuellen Rücknahme sind die Betreiber:innen nur verpflichtet, Getränkeverpackungen in der üblichen Verkaufs- und Füllmenge zurückzunehmen.

Beispiel: Eine Bäckerei verkauft ausschließlich Getränke der Marke X in 0,5-Liter PET-Flaschen. Daher werden nur 0,5-Liter PET-Flaschen zurückgenommen, unabhängig von der Marke, z. B. auch von den Marken Y und Z. Aluminiumdosen oder PET-Flaschen in anderen Größen, die die Bäckerei nicht verkauft, werden jedoch nicht zurückgenommen.

Damit das Pfand zurückgegeben werden kann, müssen das österreichische Pfandlogo und der Barcode (EAN-Code) deutlich sichtbar sein. Die Verpackung muss leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig sowie gut lesbar sein. Nur so kann festgestellt werden, ob die Verpackung Teil des österreichischen Pfandkreislaufs ist.

Wird die Verpackung abgelehnt, kann kein Pfand erstattet werden. Bitte entsorgen Sie die Verpackung ordnungsgemäß.

Die Rücknahme ist sowohl für wieder verschlossene Flaschen als auch für geöffnete Flaschen, mit oder ohne Verschluss, möglich.

Ab Anfang 2025 werden Produkte, die am Pfandsystem teilnehmen, deutlich mit dem Pfandlogo versehen und mit dem neuen GTIN-Code (früher EAN-Code) registriert. Auf diese Weise können sie von Rücknahmeautomaten problemlos identifiziert werden.

Während der Übergangsphase bis zum 31. März 2025 können auch noch Produkte abgefüllt werden, die nicht Teil des Pfandsystems sind. Diese Produkte sind ohne Pfandlogo und werden ohne Pfand verkauft.

Der Verkauf dieser Produkte ohne Pfand ist bis zum 31. Dezember 2025 weiterhin erlaubt.

Damit das Pfand zurückgegeben werden kann, muss die Getränkeverpackung leer und unzerdrückt sein. Außerdem muss das Etikett vollständig und gut lesbar auf der Verpackung vorhanden sein. Nur so kann erkannt werden, ob es sich um eine Flasche oder Dose handelt, die Teil des Pfandkreislaufs ist.

Verpackungen, die nicht bepfandet sind, bitte in den vorhandenen Sammelsystemen entsorgen und nicht im Restmüll. Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung von Materialien finden Sie hier: Österreich sammelt (oesterreich-sammelt.at).

Wenn Sie die Verpackung in anderen Sammelsystemen entsorgen, wird das Recycling gewährleistet. Allerdings geht der Pfandbetrag verloren.

Alle Produkte, die dem Pfand auf Einweggetränkeverpackungen unterliegen und mit dem Pfandlogo versehen sind, können zurückgegeben werden. Dazu gehören alle verschlossenen Kunststoffflaschen und Metalldosen mit einem Volumen von 0,1 bis 3 Litern. Ausgenommen sind Milchprodukte oder Produkte, die mehr als 51% Milch enthalten. Auch Sirupe sind vom Pfand ausgenommen.

Pflanzliche Milchsorten wie Sojamilch und Hafermilch sind jedoch nicht ausgeschlossen.

Stellen Sie sicher, dass die Verpackung leer und unzerdrückt ist, das Etikett vollständig vorhanden und der Barcode sowie das österreichische Pfandlogo gut sichtbar sind. Der Flaschenverschluss muss nicht auf der Flasche bleiben, kann aber drauf sein.

Zusätzlich zum Pfandlogo können Sie mit einer App und dem Barcode der Verpackung prüfen, ob sie Teil des Pfandsystems ist.

An Rücknahmeautomaten können alle Verpackungen, die Teil des Pfandkreislaufs sind, zurückgegeben werden.

Für die manuelle Rücknahme gilt grundsätzlich: Wenn eine bestimmte Packungsgröße (z.B. eine 0,5-Liter Kunststoffflasche oder eine 0,25-Liter Dose) an einer Verkaufsstelle verkauft wird, müssen diese Flaschen oder Dosen auch wieder zurückgenommen werden – und zwar unabhängig von der Marke, die an dieser Verkaufsstelle erhältlich ist.

Nein, bitte entsorgen Sie die Verpackung ordnungsgemäß in einem üblichen Sammelsystem.

Nein, bitte werfen Sie die Verpackung nicht in den Restmüll, sondern entsorgen Sie sie ordnungsgemäß in einem regulären Sammelsystem.

An den Getränkeautomaten wird in der Regel die nächstgelegene Rücknahmestelle angezeigt. Sie können die Verpackung jedoch an jeder Verkaufsstelle zurückgeben, die diese Packungsgröße im Sortiment führt, unabhängig von der Marke.

Ja, wenn das Pfandlogo auf der Verpackung sichtbar ist, kann die Rückgabe problemlos an einem Rücknahme-Automaten erfolgen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Recycling Pfand Österreich unter .

Bitte senden Sie uns alle Informationen zur Verkaufsstelle sowie, falls vorhanden, den Kassabon mit dem ausgewiesenen Pfandbetrag und ein Foto des Produkts an .

Bitte senden Sie uns alle Details zum Vorfall an .

Nein, da für das Einwegpfandsystem alle Flaschen und Dosen mit neuen Strichcodes versehen und mit dem Pfandlogo gekennzeichnet werden. Nur diese Verpackungen werden von Rücknahmeautomaten erkannt oder von manuellen Rücknehmern zurückgenommen, sodass der Pfandbetrag von 25 Cent erstattet werden kann.

Warum ist die Sammlung von Kunststoff und Aluminium so wichtig?

Kunststoff und Aluminium sind wertvolle Sekundärrohstoffe, die für den Recyclingkreislauf von großer Bedeutung sind. Eine hohe Sammelquote ist entscheidend, um Kunststoff-Flaschen und Aluminiumdosen effektiv wiederverwerten zu können.

Studien zeigen, dass das Pfandsystem eine bessere Verwertungsquote und Verfügbarkeit gewährleistet, was zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft beiträgt. Gleichzeitig wird so verhindert, dass Kunststoff-Flaschen und Aluminiumdosen als Abfall im Restmüll oder in der Natur landen.

Durch das Sammeln von Kunststoff-Flaschen im Rahmen des Pfandsystems wird hochwertiges Recycling ermöglicht, wodurch recyceltes Plastik (Rezyklate) und Metalle wieder in neue Getränkeverpackungen integriert werden können.

Das Ziel ist es, ab 2025 in Österreich eine Sammelquote von 80% für Kunststoff-Flaschen zu erreichen und bis 2027 die erforderliche Sammelquote von 90% zu erreichen.

Ja. Dank der Sammlung über das Pfandsystem wird ein nahezu verunreinigter Wertstoff für den Recyclingprozess bereitgestellt.

Kunststoff und Aluminium bleiben als wertvolle Ressource im Kreislaufsystem erhalten, wodurch ein „Downcycling“ (bei dem ein Produkt in ein qualitativ minderwertigeres Endprodukt umgewandelt wird) vermieden wird.

Auf diese Weise können alte Flaschen und Dosen wieder zu neuen Verpackungen verarbeitet werden.

Die EU-Richtlinie 2019/904 zur Reduzierung von Einwegkunststoffen (SUP) verpflichtet die Hersteller ab 2025 dazu, dass jede PET-Flasche mindestens 25% recyceltes Material enthalten muss. Das bedeutet, dass die Hersteller Zugang zu recyceltem Material haben müssen, um diese Vorgabe zu erfüllen. Der Anteil des recycelten Materials wird in den kommenden Jahren schrittweise erhöht, sodass bis 2029 bereits 30% erreicht sein müssen.

In Österreich wird ein Großteil der gesammelten Kunststoffflaschen in verschiedenen Recyclinganlagen verarbeitet. Dort werden die Flakes gründlich gereinigt und durch Verfahren wie Aufschmelzen, Filtration und Granulierung auf eine hohe, lebensmitteltaugliche Qualität gebracht.

Was muss ich als Erstinverkehrsetzer (Produzentin, Importeurin) bis zur Einführung des Pfandsystems berücksichtigen?

Alle Hersteller und Importeure von Einweggetränkeverpackungen, die ihre Produkte in Österreich vertreiben, sind verpflichtet, sich über die Login-Plattform von Recycling Pfand Österreich zu registrieren.

Jeder Getränkeartikel (SKU), der in einer Einweg-Kunststoffflasche oder Aluminiumdose abgefüllt ist, muss bei Recycling Pfand Österreich angemeldet werden, um am Pfandkreislauf teilnehmen zu können. Nur so wird er künftig von Rücknahmeautomaten und manuellen Rücknehmern erkannt.

Ab 2025 ist der Verkauf von nicht registrierten Produkten in Österreich grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Die Verordnung sieht jedoch eine Übergangsfrist für Produkte vor, die bis zu einem bestimmten Datum abgefüllt wurden.

Auf den bepfandeten Verpackungen muss das Pfandlogo sichtbar angebracht werden, damit Konsumenten eindeutig erkennen können, dass das Produkt Teil des Pfandkreislaufs ist.

Alle Details und Anforderungen dazu sind im Produzentenhandbuch zu finden.

Verpflichtungen: Erstinverkehrbringer (d.h. Getränkehersteller und -importeure) sind dazu verpflichtet, sich im EWP Portal zu registrieren und ihre Produkte dort anzumelden. Zudem müssen sie die Produzentenbeiträge zahlen.

Rechte: Im Gegenzug erhalten Erstinverkehrbringer das Recht, auf das recycelte Material ihrer Verpackungen zuzugreifen.

Ausländische Unternehmen sind außerdem verpflichtet, einen österreichischen Bevollmächtigten zu benennen, der im Auftrag des Unternehmens die Verpflichtungen gemäß der Pfandverordnung erfüllt.

Die Anmeldung wird ab dem Frühling/Sommer 2024 über ein Online-Registrierungsportal möglich sein. Zusätzlich wird eine Anleitung für die Nutzung des Portals bereitgestellt.

Ab dem 1. Januar 2025 muss für jedes Getränk in Einwegpfandflaschen und Dosen ein Pfandbetrag von 25 Cent an Recycling Pfand Österreich abgeführt werden. Dies gilt auch für Produkte wie Sponsoringartikel, Muster, Gratisware und Haustrunk.

Produkte, die als in Verkehr gesetzt gelten und daher bei Recycling Pfand gemeldet werden müssen:

  • Samplings & Sponsoring
  • Haustrunk & Eigenverbrauch
  • Musterware
  • Ablaufware, die an Sozialmärkte oder Mitarbeiter verschenkt wird

Produkte, die nicht als in Verkehr gesetzt gelten und daher nicht bei Recycling Pfand gemeldet werden müssen:

  • Labormuster, die nicht in Verkehr gebracht werden
  • Ablaufware, die nachweislich zerstört wird
  • Produkte mit Produktionsfehlern, die nachweislich nicht zum Verkauf gelangen

Sonderfall Rückholung:

  • Produkte, die bereits als in Verkehr gesetzt gemeldet wurden und anschließend zurückgeholt werden
  • Bei einer Vernichtungsbestätigung wird das Pfand und die Produzentenbeiträge gutgeschrieben.

Ja, für jedes Getränk muss der Pfandbetrag von 25 Cent an Recycling Pfand Österreich abgeführt werden. Dies gilt auch für Gratisprodukte, da für diese Flaschen und Dosen ebenfalls 25 Cent Pfand bei der Rückgabe von den Rücknehmer:innen erstattet werden.

Auch wenn pfandpflichtige Getränke kostenlos verteilt oder gesampelt werden, besteht eine Rücknahmeverpflichtung.

Es gibt zwei Optionen für die Rücknahme:

  1. Man wird manueller Rücknehmer.
  2. Man benennt eine alternative Rücknahmestelle, insbesondere bei Verteilungen an stark frequentierten Orten.

Die Rücknahmestelle muss sich in unmittelbarer Nähe befinden, und es muss eine Vereinbarung mit dieser getroffen werden. Zudem müssen die Konsumenten darüber informiert werden.

Ja, für jedes Getränk ist der Pfandbetrag von 25 Cent an Recycling Pfand Österreich zu zahlen. Dies gilt auch für kostenlose Produkte, da bei der Rückgabe dieser Flaschen und Dosen ebenfalls 25 Cent Pfand von den Rücknahmestellen erstattet werden.

Unternehmen sind während der in der Verordnung festgelegten Übergangsfrist nur verpflichtet, die Gebinde zu melden, die Teil des Einwegpfandsystems sind (mit neuen EAN-Codes und Pfandlogo). Die Abrechnung erfolgt ausschließlich für diese Gebinde.

Alle Hersteller:innen und Importeur:innen von Einweggetränkeverpackungen, die ihre Produkte in Österreich vertreiben, sind verpflichtet, sich bei Recycling Pfand Österreich zu registrieren.

Die Registrierung ist notwendig, um den Getränkeartikel bzw. dessen Verpackung für das Pfandsystem zuzulassen. Sie ist auch erforderlich, um die gesetzlich vorgeschriebenen Produzentenbeiträge zu entrichten und die Pfandbeträge abzuführen.

Die Registrierung ist notwendig, um die gesetzlich vorgeschriebenen Produzentenbeiträge zu zahlen und die Pfandbeträge abzuführen.

Jede:r Produzent:in und Importeur:in, der/die Getränke in Kunststoff-Flaschen und Dosen als Erstinverkehrbringer in Österreich verkauft, muss sich bei Recycling Pfand Österreich registrieren.

Jeder Getränkeartikel (SKU) in Einweg-Kunststoff-Flaschen oder Aludosen muss bei Recycling Pfand Österreich gemeldet werden, um ab dem 1. Januar 2025 am Pfandsystem teilzunehmen und vom Rücknahme-Automaten erkannt zu werden.

Bevor das Produkt in Österreich verkauft werden kann, muss es registriert und freigegeben sein. Achten Sie auf die erforderlichen Vorlaufzeiten für die Registrierung. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website.

Jedes Getränk in einer Einwegpfandflasche muss sowohl registriert als auch mit dem Pfandlogo versehen sein, damit die Konsument:innen klar erkennen können, dass das Produkt am Pfandkreislauf teilnimmt. Alle Details zum Registrierungsprozess finden Sie im Login-Bereich.

Nein, nach dem Ende der Übergangsfrist am 31.12.2025 müssen alle Produkte, die in Österreich verkauft werden und dem Pfand auf Einwegverpackungen unterliegen, ohne Ausnahme registriert sein.

Ja, das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) sieht in § 79 Strafen für Verstöße gegen die Pfandverordnung vor, die gemäß § 14c AWG erlassen wurde. Ein solcher Verstoß gilt als Verwaltungsübertretung, und die Strafe kann bis zu 8.400 Euro betragen.

Die Produzentenbeiträge werden pro verkauftem Stück berechnet und basierend auf den Absatzmeldungen zusammen mit dem Pfandbetrag in Rechnung gestellt.

Die genaue Berechnungsgrundlage ist in §10 der Verordnung festgelegt.

Die Bestimmungen zur Berechnung der Registrierungskosten sind in §22 (3) der Verordnung festgelegt. Diese Kosten werden nach der Registrierung an die Produzent:innen weitergegeben. Die Gebühr muss vollständig beglichen werden, bevor das Produkt und seine Verpackung (SKU) endgültig in das Datenbankregister des Pfandsystems aufgenommen werden können.

Nein, für Einweggetränkeverpackungen, die ab dem 01.01.2025 mit einem neuen Barcode und dem österreichischen Pfandlogo in Verkehr gebracht werden und bei denen der Pfandbetrag erhoben wird, ist keine Entpflichtungsgebühr mehr zu zahlen. Stattdessen wird die Produzentengebühr fällig.

Für Verpackungen, Etiketten, Verschlüsse und Deckel ist keine Gebühr zu zahlen.

Ja, das Pfandlogo darf ausschließlich zusammen mit einem neuen GTIN-Code verwendet werden, da dies die einzige Möglichkeit ist, das Produkt von den bereits im Handel befindlichen zu unterscheiden.

Für internationale EAN-Codes gelten Ausnahmen, die jedoch mit höheren Gebühren verbunden sind.

Jedes Produkt muss für die Konsument:innen klar erkennbar mit dem Pfandlogo versehen sein. Detaillierte Informationen dazu sind im Produzentenhandbuch zu finden.

Der Verkauf von Produkten mit dem Pfandlogo darf ab dem 1. Januar 2025 starten. Laut Verordnung können Produkte bis zum 31. März 2025 noch ohne Pfandlogo abgefüllt werden und bis zum 31. Dezember 2025 ohne Pfandeinhebung verkauft werden (Übergangsregelung). Ab dem 1. Januar 2026 dürfen nur noch registrierte Produkte mit dem Pfandlogo verkauft werden.

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Wie funktioniert die PFANDBOX?

Die PFANDBOX macht das Sammeln und Rückgeben von Pfand so einfach und bequem wie möglich.

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